EU · Germany
Mittagsverpflegung für die Hermann-Schmidt-Schule, Standorte Schloss-Neuhaus und Büren
- Buying agency
- Kreisverwaltung Paderborn
- Notice type
- cn-standard
- Published
- 2026-08-03
- Closes
- 2026-09-01
- Location
- Germany
Description
[DEU] 1. Gegenstand der Ausschreibung Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung der Förderschule Hermann-Schmidt-Schule des Kreises Paderborn mit einer Mittagsverpflegung für die Standorte Schloß Neuhaus und Büren. Darüber hinaus werden am Standort Büren die erforderlichen Serviceleistungen ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich vom 01.11.2026 bis zum 31.07.2029. Der Auftragnehmer/die Auftragnehmer hat/haben die ordnungsgemäße Herstellung, Lieferung und Bereitstellung der Mittagsverpflegung entsprechend den Anforderungen dieser Leistungsbeschreibung sicherzustellen. 2. Auftragsumfang und Losaufteilung 2.1 Los I - Lieferung der Mittagsverpflegung Standort Schloss Neuhaus Standort Schloß Neuhaus Hermann-Schmidt-Schule Merschweg 6 33104 Paderborn Die durchschnittliche Anzahl der täglich bereitzustellenden Mahlzeiten beträgt 95 Portionen. Die Mittagsverpflegung ist derzeit an drei Schultagen pro Woche (Montag, Dienstag und Donnerstag) zu liefern. Die angegebene Menge stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Änderungen der Portionszahlen und der Belieferungstage bleiben vorbehalten. 2.2 Los II - Lieferung der Mittagsverpflegung Standort Büren Standort Büren Hermann-Schmidt-Schule Bühl 7 33142 Büren Die durchschnittliche Anzahl der täglich bereitzustellenden Mahlzeiten beträgt 85 Portionen. Die Mittagsverpflegung ist derzeit an drei Schultagen pro Woche (Montag, Dienstag und Donnerstag) zu liefern. Die angegebene Menge stellt einen unverbindlichen Richtwert dar. Änderungen der Portionszahlen und der Belieferungstage bleiben vorbehalten. 2.3 Los II - Serviceleistungen am Standort Büren Der Auftragnehmer übernimmt die Serviceleistungen für die Mittagsverpflegung am Schulstandort Büren. 3. Allgemeine Vertragsbedingungen 3.1 Preisgestaltung In den Angebotspreisen sind sämtliche preisbeeinflussende Faktoren zu berücksichtigen. Die angebotenen Preise müssen die vollständige und vertragsgemäße Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen umfassen. Die Preise sind als Nettopreise anzugeben. Vertragslaufzeit und Verlängerungsoption Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.07.2029. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verträge für einzelne oder beide Lose durch einseitige Erklärung zweimal um jeweils ein Jahr oder einmalig um bis zu zwei Jahre zu verlängern. Über die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption entscheidet der Auftraggeber rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. 3.2 Preisanpassung Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption kann über eine Anpassung der vereinbarten Preise verhandelt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland seit Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der Verlängerung um mindestens 1,5 Prozentpunkte erhöht hat. Die Obergrenze einer Preisanpassung bildet die Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex im entsprechenden Zeitraum. 3.3 Ansprechpartner und Zusammenarbeit Der Auftraggeber benennt für die Schulverpflegung eine feste Ansprechperson. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen, ordnungsgemäßen und störungsfreien Versorgung ist eine enge und zeitnahe Abstimmung zwischen den Auftragnehmern, den Schulen und dem Schulträger erforderlich. Insbesondere die Schnittstelle zwischen der Essenslieferung (Los II) und den Serviceleistungen am Standort Büren (Los III) sind durch die jeweiligen Auftragnehmer eigenverantwortlich zu organisieren und abzustimmen. Der Auftraggeber ist in wesentliche Abstimmungen einzubeziehen. Sofern zwischen den Auftragnehmern keine Einigung erzielt werden kann, trifft der Auftraggeber die abschließende Entscheidung. 3.4 Leistungsbeginn Die Leistungserbringung beginnt mit dem ersten Schultag nach den Herbstferien 02.11.2026. Die konkreten Termine werden den Auftragnehmern rechtzeitig vor Vertragsbeginn mitgeteilt. Während der Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgt grundsätzlich keine Leistungserbringung. 3.5 Berichtspflichten Auf Anforderung des Auftraggebers sind die zur Beurteilung der Schulverpflegung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Sofern politische Gremien des Kreises Paderborn, insbesondere der Schul- und Sportausschuss, einen Sachstandsbericht zur Schulverpflegung wünschen, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die hierfür erforderlichen Informationen bereitzustellen und auf Anforderung an entsprechenden Besprechungen teilzunehmen. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
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