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Rahmenvereinbarung über die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG)

Buying agency
Stadt Oldenburg (Oldb)
Notice type
cn-standard
Published
2026-07-27
Closes
2026-08-24
Location
Germany

Description

[DEU] Die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem BestattG soll für die Dauer von zwei Jahren vergeben werden. Die Stadt Oldenburg (Oldb) hat in ihrem Zuständigkeitsbereich als für den Sterbe- und Auffindungsort zuständige Gemeinde gem. § 8 Abs. 4 Nds. Bestattungsgesetz (BestattG) die Bestattung zu veranlassen, wenn niemand für die Bestattung sorgt. Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 BestattG entscheidet die Stadt Oldenburg (Oldb) dabei über Art und Ort der Bestattung.

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Rahmenvereinbarung über die Durchführung von ordnungsbehördlichen Bestattungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) — Stadt Oldenburg (Oldb) tender, Germany